Krankengeld 2026: Wer wie lange zahlt und wie hoch es ausfällt
Bei Krankheit zahlt zuerst der Arbeitgeber, dann die Krankenkasse – und zu einem niedrigeren Satz. Die ersten 42 Kalendertage zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter, ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 % des Regelentgelts.
8 Min. Lesezeit · Aktualisiert: 3. September 2026
Kurz zusammengefasst
- Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit die ersten 42 Kalendertage den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung); ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Krankengeld beträgt 2026 70 % des Regelentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts, und ist auf 135,63 € pro Kalendertag gedeckelt.
- Bei 4.000 € Bruttogehalt und 60 Krankheitstagen zahlt 2026 der Arbeitgeber 5.600 € (42 Tage Entgeltfortzahlung) und die Krankenkasse 1.157,04 € Krankengeld (18 Tage) – zusammen 6.757,04 €.
- Krankengeld wird für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt – die 6 Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit, sodass die Krankenkasse selbst höchstens 72 Wochen auszahlt.
- Auf das Krankengeld werden weiterhin Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig – bei 4.000 € Bruttogehalt sind das 13,87 € pro Tag.
Zwei Phasen: Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld
Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, durchläuft rechtlich zwei getrennte Phasen. In den ersten 42 Kalendertagen zahlt der Arbeitgeber nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, übernimmt ab dem 43. Tag die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld nach § 47 SGB V – zu einem niedrigeren Satz als das bisherige Gehalt.
Wie hoch das Krankengeld ist
Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts (des bisherigen regelmäßigen Arbeitsentgelts), darf aber 90 % des Nettoentgelts nicht übersteigen. Zusätzlich gilt 2026 ein Höchstbetrag von 135,63 € pro Kalendertag, weil das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Maßgeblich ist immer der niedrigste der drei Werte.
Wer bei Arbeitsunfähigkeit zahlt und wie viel (2026)
| Zeitraum | Wer zahlt | Höhe |
|---|---|---|
| Tag 1 – 42 | Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) | 100 % des Bruttolohns |
| Ab Tag 43 | Krankenkasse (Krankengeld) | 70 % Regelentgelt, höchstens 90 % netto, max. 135,63 €/Tag |
| Ab Woche 79 (Tag 547) | — | Anspruch für diese Krankheit endet |
Die folgende Tabelle zeigt ein Rechenbeispiel für 60 Krankheitstage bei unterschiedlichen Bruttogehältern: 42 Tage Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach 18 Tage Krankengeld durch die Krankenkasse.
Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei 60 Krankheitstagen, nach Bruttogehalt (2026, kinderlos)
| Bruttogehalt (€/Monat) | Entgeltfortzahlung, 42 Tage (€) | Krankengeld, 18 Tage (€) | Gesamt, 60 Tage (€) |
|---|---|---|---|
| 2.200 € | 3.080,00 € | 723,60 € | 3.803,60 € |
| 3.000 € | 4.200,00 € | 921,96 € | 5.121,96 € |
| 4.000 € | 5.600,00 € | 1.157,04 € | 6.757,04 € |
| 6.000 € | 8.400,00 € | 1.603,08 € | 10.003,08 € |
Berechnen Sie Ihre Entgeltfortzahlung und Ihr Krankengeld
Geben Sie Ihr Bruttogehalt und die Anzahl der Krankheitstage ein – der Rechner zeigt beide Phasen einzeln nach den Sätzen für 2026.
Zum Krankengeld-RechnerWie lange die Zahlungen dauern
Krankengeld wird für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Diese Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und läuft während der gesamten Zeit, auch während der 42 Tage Entgeltfortzahlung. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld deshalb in der Regel höchstens 72 Wochen tatsächlich aus. Nach Ablauf dieser Frist endet der Anspruch für diese Krankheit, unabhängig davon, ob zwischenzeitlich eine weitere Krankheit hinzukommt.
Krankengeld ist steuerfrei, aber nicht beitragsfrei
Auf das Krankengeld werden weiterhin Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig (nicht aber zur Krankenversicherung selbst) – berechnet aus 80 % des Regelentgelts. Bei 4.000 € Bruttogehalt sind das 13,87 € pro Tag, die vom Bruttobetrag des Krankengelds abgehen.
Krankengeld erhalten nur gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit eigenem Anspruch – wer familienversichert ist, hat kein eigenes Arbeitsentgelt zu ersetzen und bekommt deshalb kein Krankengeld. Privat Krankenversicherte fallen ebenfalls nicht unter dieses System; sie brauchen für den Fall der Arbeitsunfähigkeit eine eigene private Krankentagegeldversicherung, deren Bedingungen und Höhe der jeweilige Vertrag regelt, nicht das SGB V.
Kurze und lange Krankheiten im Vergleich
Bei einer kurzen Krankheit von bis zu 42 Tagen fällt gar kein Krankengeld an – die gesamte Zeit ist durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gedeckt. Bei 4.000 € Bruttogehalt und 20 Krankheitstagen zahlt der Arbeitgeber 2.666,67 € und die Krankenkasse nichts. Am anderen Ende der Skala steht die maximale Bezugsdauer von 546 Tagen (78 Wochen): Bei 4.000 € Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber weiterhin 5.600 € für die ersten 42 Tage, die Krankenkasse aber 32.397,12 € für die restlichen 504 Tage – zusammen 37.997,12 €.
Entgeltfortzahlung und Krankengeld bei kurzer und maximal langer Krankheit, 4.000 € Bruttogehalt (2026)
| Krankheitsdauer | Entgeltfortzahlung | Krankengeld | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 20 Tage (nur Entgeltfortzahlung) | 2.666,67 € | 0,00 € | 2.666,67 € |
| 60 Tage | 5.600,00 € | 1.157,04 € | 6.757,04 € |
| 546 Tage (Höchstdauer, 78 Wochen) | 5.600,00 € | 32.397,12 € | 37.997,12 € |
Für das Regelentgelt zählt nur das laufende, regelmäßige Arbeitsentgelt der letzten abgerechneten Lohnperiode vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen nicht in die Berechnung ein – wer kurz vor einer solchen Sonderzahlung krank wird, hat dadurch keinen höheren Krankengeldanspruch.
Stufenweise Wiedereingliederung: weiter Krankengeld statt Lohn
Beim „Hamburger Modell“ (§ 74 SGB V) arbeiten Beschäftigte nach längerer Krankheit schrittweise wieder mit reduzierter Stundenzahl, gelten aber weiterhin als arbeitsunfähig. Sie erhalten in dieser Zeit weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse, nicht anteiligen Lohn vom Arbeitgeber – möglich nur, solange der Krankengeldanspruch noch nicht ausgeschöpft ist.
Was Sie bei Arbeitsunfähigkeit tun müssen
- 1
Arbeitgeber am ersten Tag informieren
Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich, in der Regel am ersten Krankheitstag, mitgeteilt werden.
- 2
Ärztliche Bescheinigung einholen
Spätestens am dritten Krankheitstag (oder früher, wenn der Arbeitgeber das verlangt) ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig. Die Praxis übermittelt sie elektronisch an die Krankenkasse.
- 3
Entgeltfortzahlung läuft automatisch
In den ersten 42 Tagen zahlt der Arbeitgeber weiter, ohne dass ein gesonderter Antrag nötig ist.
- 4
Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen
Dauert die Arbeitsunfähigkeit über Tag 42 hinaus, sollten Sie rechtzeitig vorher mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Unterlagen für den nahtlosen Übergang zum Krankengeld nötig sind.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei Krankheit zuerst, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse?
Der Arbeitgeber zahlt die ersten 42 Kalendertage den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung). Erst ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts, und ist 2026 auf 135,63 € pro Kalendertag gedeckelt. Bei 4.000 € Bruttogehalt sind das netto 64,28 € pro Tag.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Da die 42 Tage Entgeltfortzahlung mitzählen, zahlt die Krankenkasse selbst in der Regel höchstens 72 Wochen aus.
Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld für diese Krankheit endet. Ein neuer Anspruch für dieselbe Krankheit entsteht erst, wenn Sie mindestens sechs Monate deswegen nicht arbeitsunfähig waren und zwischenzeitlich gearbeitet haben oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen.
Zahlt man Sozialabgaben auf das Krankengeld?
Ja, auf Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, berechnet aus 80 % des Regelentgelts – nicht aber auf die Krankenversicherung selbst. Bei 4.000 € Bruttogehalt sind das 13,87 € pro Tag.
Wie viel Entgeltfortzahlung und Krankengeld gibt es bei 60 Krankheitstagen und 4.000 € brutto?
5.600 € Entgeltfortzahlung für die ersten 42 Tage plus 1.157,04 € Krankengeld für die restlichen 18 Tage, zusammen 6.757,04 €.
Fällt bei kurzer Krankheit überhaupt Krankengeld an?
Nein, wenn die Arbeitsunfähigkeit 42 Tage nicht übersteigt. Bei 4.000 € Bruttogehalt und 20 Krankheitstagen zahlt allein der Arbeitgeber 2.666,67 € Entgeltfortzahlung, die Krankenkasse zahlt in diesem Fall nichts.
Zählt Weihnachtsgeld zum Regelentgelt für das Krankengeld?
Nein. Für das Regelentgelt zählt nur das laufende Arbeitsentgelt der letzten abgerechneten Lohnperiode. Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen nicht ein.
Quellen
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