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Krankengeld berechnen 2026: Warum es weniger ist als gedacht

Krankengeld ist steuerfrei, aber nicht beitragsfrei. Nach der 70-%-Formel zieht die Krankenkasse zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – bei 4.000 € Bruttogehalt bleiben so netto 64,28 € pro Tag statt der gewohnten 86,83 € netto pro Tag.

7 Min. Lesezeit · Aktualisiert: 3. September 2026

Kurz zusammengefasst

  • Krankengeld netto liegt bei 4.000 € Bruttogehalt 2026 bei 64,28 € pro Tag – rund ein Viertel unter dem gewohnten Nettogehalt von 86,83 € pro Tag.
  • Krankengeld ist steuerfrei, aber nicht beitragsfrei: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden weiterhin abgezogen, berechnet aus 80 % des Regelentgelts.
  • Bei 4.000 € Bruttogehalt betragen diese Abzüge 13,87 € pro Tag – von 78,15 € Krankengeld brutto bleiben 64,28 € netto.
  • Das Krankengeld selbst ist durch die 70-%-Formel und die 90-%-Netto-Grenze schon niedriger als der normale Tageslohn – die Beiträge kürzen es danach ein zweites Mal.
  • Bei 6.000 € Bruttogehalt beträgt der Unterschied zwischen normalem Nettogehalt und Krankengeld netto sogar 32,29 € pro Tag (121,35 € gegenüber 89,06 €).

Zwei Kürzungen: erst die Formel, dann die Beiträge

Viele erwarten, dass „70 % vom Gehalt“ auch 70 % weniger im Portemonnaie bedeutet. Tatsächlich passiert das in zwei Schritten. Zuerst berechnet die Krankenkasse das Krankengeld brutto nach § 47 SGB V: 70 % des Regelentgelts, höchstens aber 90 % des bisherigen Nettoentgelts, gedeckelt bei 135,63 € pro Kalendertag. Danach zieht sie von diesem bereits reduzierten Betrag noch einmal eigene Sozialabgaben ab, bevor das Geld ausgezahlt wird.

Wie die Beiträge auf das Krankengeld berechnet werden

Nach § 235 SGB V bleiben Krankengeld-Empfänger in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei gestellt, zahlen aber weiterhin Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung – berechnet aus 80 % des Regelentgelts (nicht aus dem bereits gekürzten Krankengeld selbst). Bei 4.000 € Bruttogehalt sind das 13,87 € pro Tag, die von den 78,15 € Krankengeld brutto abgehen. Diese Bemessungsgrundlage von 80 % gilt unabhängig davon, ob das Krankengeld selbst durch die 70-%-Formel oder durch die 90-%-Netto-Grenze bestimmt wurde – die Beiträge werden immer aus dem Regelentgelt berechnet, nicht aus dem tatsächlich ausgezahlten Krankengeld brutto.

Die folgende Tabelle vergleicht für mehrere Bruttogehälter das gewohnte Nettogehalt pro Tag mit dem Krankengeld brutto, den Abzügen darauf und dem tatsächlich ausgezahlten Krankengeld netto.

Nettogehalt gegenüber Krankengeld: brutto, Abzüge und netto pro Tag (2026, kinderlos)

Bruttogehalt (€/Monat)Nettogehalt normal (€/Tag)Krankengeld brutto (€/Tag)Abzüge auf Krankengeld (€/Tag)Krankengeld netto (€/Tag)
2.200 €53,14 €47,83 €7,63 €40,20 €
3.000 €68,47 €61,62 €10,40 €51,22 €
4.000 €86,83 €78,15 €13,87 €64,28 €
6.000 €121,35 €109,21 €20,15 €89,06 €
Zum Vergleich: normales Nettogehalt 86,83 €/Tag → Krankengeld brutto 78,15 €/Tag → Krankengeld netto 64,28 €/TagKrankengeld brutto 78,15 €/Tag: Abzüge (RV/ALV/PV auf 80 % Regelentgelt) 13,87 €/Tag, Lohnsteuer 0 € (Krankengeld ist steuerfrei), Krankengeld netto 64,28 €/Tag. Bei 4.000 € Bruttogehalt liegt das Krankengeld netto rund ein Viertel unter dem gewohnten Nettogehalt pro Tag (2026).Zum Vergleich: normales Nettogehalt 86,83 €/TagKrankengeld brutto 78,15 €/TagKrankengeld netto 64,28 €/TagLohnsteuer 0 € (Krankengeld ist steuerfrei)Abzüge (RV/ALV/PV auf 80 % Regelentgelt) 13,87 €/TagBei 4.000 € Bruttogehalt liegt das Krankengeld netto rund ein Viertel unter dem gewohnten Nettogehalt pro Tag (2026).
Vom Krankengeld brutto zum Krankengeld netto bei 4.000 € Bruttogehalt, im Vergleich zum normalen Nettogehalt (2026).

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Bei hohem Einkommen: warum meist die 90-%-Netto-Grenze bindet

Nach § 47 SGB V wird das Krankengeld brutto aus drei Werten berechnet, von denen der niedrigste gilt: 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des bisherigen Nettoentgelts, gedeckelt bei 135,63 € pro Kalendertag (2026). Viele nehmen an, bei höherem Einkommen greife automatisch dieser feste Höchstbetrag – tatsächlich bindet in der Praxis meist schon die 90-%-Netto-Grenze vorher.

Bei 7.000 € Bruttogehalt ergibt die 70-%-Formel aus dem Regelentgelt 163,33 € pro Tag, der Höchstbetrag läge bei 135,63 € – bindend ist aber die 90-%-Netto-Grenze mit nur 125,97 € pro Tag, weil das Nettoeinkommen bei diesem Bruttogehalt vergleichsweise niedriger ausfällt als 70 % des Bruttos. Nach Abzug von 19,22 € Beiträgen bleiben netto 106,75 € pro Tag.

Welcher der drei Grenzwerte das Krankengeld brutto bestimmt (2026, kinderlos)

Bruttogehalt (€/Monat)70 % Regelentgelt (€/Tag)90 % Nettoentgelt (€/Tag)Höchstbetrag (€/Tag)Krankengeld brutto (€/Tag)Bindender Grenzwert
4.000 €93,33 €78,15 €135,63 €78,15 €90 % Nettoentgelt
7.000 €163,33 €125,97 €135,63 €125,97 €90 % Nettoentgelt

Der Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag wird also selbst bei 7.000 € Bruttogehalt noch nicht erreicht. Er greift erst bei sehr hohen Einkommen, oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 € im Monat, sobald auch die 90-%-Netto-Grenze über diesem Wert liegt. Für die eigene Planung heißt das: Wer sein Nettoeinkommen kennt, kann die 90-%-Grenze meist deutlich genauer abschätzen als über den oft zitierten, aber selten tatsächlich erreichten Höchstbetrag.

Kinderlos oder mit Kindern: der Unterschied bei den Abzügen

Ob jemand kinderlos ist, wirkt sich auf das Krankengeld netto doppelt aus: Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung – das senkt schon das normale Nettoeinkommen, das die 90-%-Grenze für das Krankengeld brutto begrenzt, und erhöht gleichzeitig den Beitragssatz, der auf das Krankengeld selbst abgezogen wird.

Krankengeld netto: kinderlos gegenüber mit Kindern, bei 4.000 € Bruttogehalt (2026)

KinderzugehörigkeitKrankengeld brutto (€/Tag)Abzüge (€/Tag)Krankengeld netto (€/Tag)
Kinderlos (ab 23 Jahre)78,15 €13,87 €64,28 €
Mit Kindern78,65 €13,23 €65,42 €

Der Unterschied von 1,14 € pro Tag wirkt klein, summiert sich aber über eine lange Krankengeld-Bezugsdauer: Bei den maximal 72 Wochen Krankengeld (nach Abzug der 42 Tage Lohnfortzahlung von den 78 Wochen Gesamtdauer) macht das rund 575 € über den gesamten Bezugszeitraum aus. Der Grund liegt allein im Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung – bei allen anderen Beiträgen (Renten- und Arbeitslosenversicherung) macht es keinen Unterschied, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Für die eigene Planung reicht deshalb eine einzige Zusatzangabe: ob die Pflegeversicherung mit oder ohne Kinderlosenzuschlag berechnet wird.

Krankengeld und die Steuererklärung: der Progressionsvorbehalt

Krankengeld selbst wird nicht besteuert. Wer aber im selben Jahr weiteres steuerpflichtiges Einkommen hatte und eine Steuererklärung abgibt, muss das Krankengeld dort trotzdem angeben: Nach § 32b EStG erhöht es über den sogenannten Progressionsvorbehalt den Steuersatz, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Die Steuer auf das übrige Einkommen kann dadurch im Nachhinein etwas höher ausfallen – das Krankengeld selbst bleibt aber steuerfrei.

Mit einer Nachzahlung bei der Steuererklärung rechnen

Wer längere Zeit Krankengeld bezogen hat, sollte beim Ausfüllen der Steuererklärung einen finanziellen Puffer einplanen – der Progressionsvorbehalt führt bei vielen zu einer Nachzahlung, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei war.

Häufige Fragen

Warum ist das Krankengeld netto niedriger als das normale Nettogehalt?

Weil es zweifach gekürzt wird: erst durch die 70-%-Formel (höchstens 90 % des Nettoentgelts), dann durch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf das bereits reduzierte Krankengeld. Bei 4.000 € Bruttogehalt bleiben so netto 64,28 € pro Tag statt 86,83 € normalem Nettogehalt.

Muss ich auf Krankengeld Steuern zahlen?

Nein, Krankengeld ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen des Jahres, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.

Welche Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen?

Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, berechnet aus 80 % des Regelentgelts. Zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst sind Krankengeld-Empfänger nach § 235 SGB V beitragsfrei gestellt.

Wie viel Krankengeld netto bleibt bei 4.000 € Bruttogehalt pro Tag?

64,28 € pro Tag. Das Krankengeld brutto beträgt 78,15 €, davon gehen 13,87 € Sozialabgaben ab.

Wird auch der Krankenversicherungsbeitrag vom Krankengeld abgezogen?

Nein. Empfänger von Krankengeld sind für die Dauer des Bezugs von eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung befreit – abgezogen werden nur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Was ist der Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?

Eine Regel nach § 32b EStG, nach der steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Krankengeld den Steuersatz für das übrige Jahreseinkommen erhöhen, obwohl sie selbst nicht besteuert werden. Das kann bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.

Greift bei hohem Einkommen immer der Höchstbetrag von 135,63 € pro Tag?

Nein. Selbst bei 7.000 € Bruttogehalt bindet meist noch die 90-%-Netto-Grenze mit 125,97 € pro Tag – niedriger als der Höchstbetrag. Der Höchstbetrag greift erst bei sehr hohen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Bekommen Kinderlose weniger Krankengeld netto?

Ja, geringfügig. Bei 4.000 € Bruttogehalt liegt das Krankengeld netto bei Kinderlosen ab 23 Jahren wegen des Pflegeversicherungszuschlags bei 64,28 € pro Tag statt 65,42 € bei Beschäftigten mit Kindern.

Quellen

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