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Brutto-Netto-Rechner 2026 – Slowenien

Gib das monatliche Bruttogehalt in Euro ein und berechne Nettogehalt, Beiträge, Einkommensteuer (dohodnina) und die gesamten Arbeitgeberkosten nach den 2026 geltenden slowenischen Sätzen.

Nettogehalt: 1.300,06 €

Netto-Anteil: 65,0 % · Arbeitgeberkosten gesamt: 2.342,00 €

Arbeitnehmer
Rentenversicherung310,00 €
Krankenversicherung127,20 €
Arbeitslosenversicherung2,80 €
Elternschutzversicherung2,00 €
Pflegeversicherung (Langzeitpflege)20,00 €
Obligatorischer Gesundheitsbeitrag (OZP)39,36 €
Lohnsteuer-Vorauszahlung198,58 €
Nettogehalt1.300,06 €
Arbeitgeber
Rentenversicherung177,00 €
Krankenversicherung131,20 €
Unfallversicherung10,60 €
Arbeitslosenversicherung1,20 €
Elternschutzversicherung2,00 €
Pflegeversicherung (Langzeitpflege)20,00 €
Arbeitgeberkosten gesamt2.342,00 €

Die Berechnung ist eine Orientierungshilfe und beruht auf den slowenischen Sätzen 2026 (der obligatorische Gesundheitsbeitrag von 39,36 € gilt ab März 2026 und wird jeden März angepasst) für Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis. Ermäßigung für unterhaltsberechtigte Angehörige, Regres, Abfindungen und die Mindestbeitragsgrundlage bei Teilzeit sind nicht berücksichtigt. Sie ersetzt keine Steuerberatung.

So wird das Nettogehalt in Slowenien 2026 berechnet

Vom Bruttogehalt werden zunächst die Arbeitnehmerbeiträge von insgesamt 22,1 % abgezogen: Renten- und Invaliditätsversicherung (PIZ) 15,5 %, Krankenversicherung 6,36 %, Arbeitslosenversicherung 0,14 % und Elternschutz 0,10 %. Seit Juli 2025 kommt der Beitrag zur Langzeitpflege (dolgotrajna oskrba) von 1 % hinzu. Die Beiträge haben keine Obergrenze.

Gesondert wird der obligatorische Gesundheitsbeitrag (OZP) gezahlt – ein fester Monatsbetrag von 39,36 € (ab März 2026, jeden März angepasst). Anders als die prozentualen Beiträge senkt der OZP die Bemessungsgrundlage nicht. Die Bemessungsgrundlage der dohodnina ist Brutto minus 22,1 % Beiträge minus 1 % Langzeitpflege minus allgemeiner Freibetrag.

Der allgemeine Freibetrag (splošna olajšava) beträgt 462,66 € pro Monat. Bei niedrigeren Einkommen (Brutto bis 1 480,52 €) erhöht er sich um den Zusatzbetrag 1 736,03 − 1,17259 × Brutto. Die dohodnina wird progressiv aus den monatlichen Zwölfteln der Jahresstufen berechnet: 16 % bis 810,12 €, 26 % bis 2 382,70 €, 33 % bis 4 765,41 €, 39 % bis 6 862,19 € und 50 % darüber.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Brutto Beiträge von insgesamt 17,1 %: PIZ 8,85 %, Kranken 6,56 %, Unfall 0,53 %, Arbeitslosigkeit 0,06 %, Elternschutz 0,10 % und Langzeitpflege 1 %. Beim Mindestlohn von 1 481,88 € beträgt das Netto 991,90 € und die Arbeitgeberkosten 1 735,28 €.

Beispiele: Brutto vs. Netto 2026

BruttogehaltNettogehalt
1.481,88 €991,90 €
1.700,00 €1.129,35 €
2.000,00 €1.300,06 €
2.500,00 €1.584,59 €
3.500,00 €2.153,65 €
5.000,00 €2.937,27 €

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Netto-Mindestlohn in Slowenien 2026?

Der Mindestlohn von 1 481,88 € brutto ergibt rund 991,90 € netto pro Monat: 342,32 € Beiträge, 108,30 € dohodnina und 39,36 € obligatorischer Gesundheitsbeitrag. Die Arbeitgeberkosten betragen 1 735,28 €.

Wie hoch sind die Arbeitnehmerbeiträge in Slowenien?

Insgesamt 23,1 % vom Brutto: klassische Beiträge 22,1 % (PIZ 15,5 %, Kranken 6,36 %, Arbeitslosigkeit 0,14 %, Elternschutz 0,10 %) und Langzeitpflege 1 %. Zusätzlich der feste obligatorische Gesundheitsbeitrag von 39,36 € pro Monat.

Was ist der OZP und warum senkt er die Steuer nicht?

Der obvezni zdravstveni prispevek ist ein fester obligatorischer Gesundheitsbeitrag von 39,36 € pro Monat (ab März 2026). Seit 2024 ist er nicht mehr von der Bemessungsgrundlage der dohodnina absetzbar, senkt also das Netto, nicht aber die Bemessungsgrundlage.

Ab wann gilt in Slowenien der Steuersatz von 26 %?

Für den Teil der monatlichen Bemessungsgrundlage über 810,12 € (jährlich 9 721,43 €). Bis zu dieser Grenze gilt 16 %. Die höheren Stufen sind 33 %, 39 % und 50 %.

Was ist der allgemeine Freibetrag (splošna olajšava)?

Ein allgemeiner Freibetrag von 462,66 € pro Monat, der die Bemessungsgrundlage der dohodnina senkt. Bei Brutto bis 1 480,52 € erhöht er sich um den Zusatzbetrag nach der Formel 1 736,03 − 1,17259 × Brutto.

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Aktualisiert: 17. Juli 2026